Transparenzverordnung
Informationen gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene
Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Potentielle Nachhaltigkeitsrisiken bei den
vermittelten Versicherungsanlage- und Investmentprodukten werden
grundsätzlich derzeit bei unserer Beratung nicht berücksichtigt.
Nachhaltigkeitsrisiko ist dabei ein Ereignis oder
eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen
beziehungsweise deren Eintreten
tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der
Investition haben könnte. Die genauen
Definitionen und Kriterien (technische Regulierungsstandards) zur Anwendung der
Bestimmungen der
Transparenzverordnung werden durch den europäischen Gesetzgeber erst noch festgelegt
und sind derzeit zum Teil
ungewiss. Bevor eine Einbeziehung der konkreten Nachhaltigkeitsrisiken einer Anlage
in die Beratung erfolgen kann,
müssen zum einen konkretere Vorgaben des Gesetzgebers vorliegen als auch zum anderen
diese Vorgaben bei der
Produktgestaltung durch die Produktgeber Berücksichtigung finden und entsprechende
Informationen bereit gestellt und
geprüft werden. Es ist insofern geplant, potentielle Nachhaltigkeitsrisiken in die
Beratung von
Versicherungsanlageprodukten einzubeziehen, sobald die entsprechenden Regelungen des
europäischen Gesetzgebers
vorliegen als auch die entsprechenden Informationen durch die Produktgeber bereit
gestellt und geprüft worden sind.
Dabei wird eine Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Beratung zu
Versicherungsanlageprodukten (z.B.
private Rentenversicherungen) durch Änderung der einschlägigen IDD-Richtlinie
(EU-Richtlinie über
Versicherungsvertrieb) und der MiFID-Richtlinie (EU-Richtlinie über Märkte für
Finanzinstrumente) voraussichtlich ab
dem 1. Quartal 2022 gesetzlich vorgeschrieben.
Auf Anfrage des Kunden werden derzeit bereits ökologisch orientierte
verantwortungsbewusste
Versicherungsanlageprodukte in die Beratung einbezogen, die ökologische und/oder
soziale Aspekte und/oder die
Unternehmensführung beachten.
Die Vergütung für die Beratung von Versicherungsanlageprodukten, die unsere Berater
unseren Produktpartnern
erhalten, werden nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den vermittelten
Produkten einhergehen, beeinflusst.
Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe weder von der Nachhaltigkeit der
Anlage noch den
Nachhaltigkeitsrisiken des vermittelten Produktes positiv oder negativ beeinflusst
wird.